Dienstag, 21. März 2023

Das Gebet für die Verstorbenen

TOTE BESCHWÖREN

Die Heiligen soll man verehren und den Seelen im Fegefeuer kann man helfen, die Zeit der Läuterung abzukürzen. 

Doch man soll nicht versuchen, mit den Toten im Jenseits in Kontakt zu treten.

Die Idee, mit Verstorbenen „ins Gespräch“ zu kommen, erfreut sich wachsender Beliebtheit, denn – so wird gesagt – mit dem Tod haben sie lediglich die Seiten gewechselt. So erhofft man für sich Frieden und Trost und glaubt, „positive Energien“ weitergeben oder empfangen zu können. Nicht nur bei Heilpraktikern, sondern auch unter Jugendlichen ist dies eine Mode. Manche gehen so weit, Verstorbenen mithilfe eines Mediums anzurufen und zu befragen. Geht das überhaupt? Was sagt die Kirche dazu?

„Du sollst keine anderen Götter neben mir haben“

Die Schrift berichtet vom König Saul, der sich in großer Not befand (vgl. 1 Sam 28,3-20). Da suchte er eine Frau auf – heute würde man sie als Medium bezeichnen –, um den Geist des verstorbenen Propheten Samuel zu beschwören. Dabei waren derartige Praktiken schon in der Thora, dem Gesetz Israels, verboten. Dort heißt es: „Es soll bei dir keinen geben, der … Totengeister befragt, keinen Hellseher, keinen, der Verstorbene um Rat fragt. Denn jeder, der so etwas tut, ist dem Herrn ein Gräuel“ (Dtn 18,10-12).

Die Totenbeschwörung ist eine Form der Wahrsagerei, weshalb sie die Kirche verwirft, genauso wie das Befragen von Orakeln, Horoskope, Handlesen, Hellseherei, den Rückgriff auf ein Medium und so weiter. 

Anders verhält es sich bei den Propheten, die in direktem Kontakt mit Gott stehen, aus seiner Erkenntnis schöpfen und in seinem Auftrag handeln. Dadurch verstoßen sie nicht gegen das erste Gebot: „Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.“ Doch bei der Totenbeschwörung werden andere Geister – in der Regel Dämonen – angerufen, das Tor zum Bösen öffnet sich. Dazu heißt es im Psalm: „Zahlreich sind die Schmerzen derer, die einem anderen Gott nacheilen“ (Ps 16,4). 

Die Verstorbenen können also nicht „befragt“ oder durch Medien kontaktiert werden.


DAS GEBET FÜR DIE VERSTORBENEN

Im christlichen Verständnis lassen sich im Hinblick auf die Verstorbenen drei Gruppen unterscheiden: 

Zur ersten Gruppe zählen diejenigen, die vollständig geläutert und frei von jeder Sündenschuld sind, sie befinden sich in der Anschauung Gottes. Weil wir aber gewöhnlich nicht wissen, wer dorthin gelangt und uns kein Urteil darüber zusteht (vgl. Mt 7,1), kommt es der Kirche zu, darüber zu befinden. Erst nach einem eingehenden Prüfungsprozess ist die Voraussetzung für eine Heiligsprechung gegeben. Damit wird den Christen objektive Handreichung gegeben, dass sich die Person im Himmel befindet. Diese Heiligen dürfen und sollen nun angerufen und verehrt werden, denn sie können uns mit ihrer Fürsprache zu Hilfe kommen. Unter ihnen ragt die Gottesmutter Maria besonders hervor, wie unzählige Gebetserhörungen, Zeichen und Wunder bestätigen, die auf ihre Fürsprache erwirkt wurden.

Eine zweite Gruppe sind die armen Seelen im Fegefeuer, die noch einer Läuterung bedürfen. Wir können ihnen zu Hilfe kommen: Dies geschieht vornehmlich durch Gebete, Opfer, Buße und Ablässe; sie dienen der Widergutmachung und helfen, den Prozess der Läuterung abzukürzen. Der vollkommene Ablass ist ein durch die Kirche vermitteltes Gnadengeschenk und an fünf Bedingungen gebunden. Fehlt davon etwas, kann ein Teilablass erlangt werden. So wertvoll es auch ist, Ablässe für die Verstorbenen aufzuopfern, der Wert des heiligen Messopfers ist dennoch unvergleichlich größer. 

Wer für die Verstorbenen etwas Gutes tun möchte, der mag auf ein Blumengesteck verzichten, er sollte es aber auf keinen Fall unterlassen, Ablässe und heilige Messen für deren Seelen aufzuopfern.

Die dritte Gruppe sind die, die sich ausdrücklich und willentlich gegen Gott entschieden haben. Sie sind nach der Auffassung der Hl. Schrift und der Tradition der Kirche verloren. 

Frau Theresia Bierbaum, + 7. März 2024